1.Gegenstand des Auftrages
sind alle Leistungen gemäß der derzeit veröffentlichten gültigen Preislisten.
Die TOPP KOPIE GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2.Die Preise,
bezogen auf Seite, Stück oder Exemplar, ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten, die zur Einsichtnahme aushängen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sonderpreis-Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ansonsten gelten die Listenpreise.
3.Zahlung
a) Sofortaufträge sind an der Kasse bar, per Scheck oder per Kartenzahl-System zu bezahlen. b) Bei Aufträgen ohne Sofortzahlung ist die Rechnung innerhalb von 5 Tagen ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB berechnet. Vereinbarte und auf unsere Rechnungen eingeräumte Rabatte entfallen bei nicht fristgerechter Zahlung. Bei Aufträgen, die auf Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner. c) Auf dem Postweg eingegangene Aufträge können per Nachnahme zurückgeschickt werden. d) Rechnungsbeträge unter € 50,-- müssen sofort bar bezahlt werden. Bei verlangter Rechnungsstellung unter dem Rechnungs-betrag von € 50,-- verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,--. e) Dauerkunden mit laufenden Aufträgen werden 1 x monatlich mit Sammelrechnung abgerechnet. Die Bedingungen aus Punkt 3b werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
4.Transport und Aufbewahrung
a) Grundsätzlich gilt Abholung durch den Auftraggeber als vereinbart. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Vorlage-Originale abgeholt und mit den fertigen Ausdrucken zurückgeliefert. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. b) Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis über Umfang bzw. Vollständigkeit der übergebenen Vorlagen / Dateien / Materialien. c) Die überlassenen Vorlagen / Dateien / Materialien bzw. Medien werden von der TOPP KOPIE GmbH mit der höchsten Sorgfalt aufbewahrt und vertraulich behandelt.
5.Gewährleistung und Haftung
a) Lieferfristen müssen auf dem Auftragsschein von der TOPP KOPIE GmbH schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn der Auftrag abgeschlossen ist und die Ausdrucke versand- oder abholbereit zur Verfügung stehen. Die Zustellung des Auftrages zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ort ist nicht Bestandteil der Lieferfrist. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen, insbesondere Maschinenstillstand und Stromausfall, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. b) Reklamationen aus Dienstleistungs-Aufträgen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Abholung schriftlich geltend gemacht werden. Sie beschränken sich auf das Recht einer Ersatzlieferung unserer Wahl.
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c) Material, das der Auftraggeber der TOPP KOPIE GmbH zur Verfügung stellt, wird ausschließlich auf sein eigenes Risiko hin bearbeitet (bedrucken, schneiden, falzen, rillen, bohren etc.). d) Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist und/oder bei Verlust und/oder Beschädigung der Vorlage(n)/Materialien während der Kopierarbeiten haftet die Fa. TOPP KOPIE GmbH nur im Falle grobfahrlässigen Verhaltens. Produktions-bedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge incl. hergestellter Muster. e) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original in keinem Falle beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen, sowie Schneid- Rill-und Falztoleranzen.
6.Eigentumsvorbehalte
Die Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TOPP KOPIE GmbH. Der Auftraggeber räumt ausdrücklich den erweiterten Eigentumsvorhehalt ein. Zwischenprodukte, die zur Erstellung eines Druckauftrags notwendig sind, bleiben Eigentum der TOPP KOPIE GmbH. Diese Druckvorlagen/Dateien werden, soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll, archiviert.
7.Urheberrechte
a) Der Auftraggeber versichert, dass ihm das Urheberrecht und/oder alle die Vervielfältigung deckenden Nutzungsrechte an den Vorlagen/Dateien zusteht. Dies gilt besonders bei Farbkopien/Farbausdrucken. Er stellt die TOPP KOPIE GmbH von allen Ansprüchen frei und ersetzt ihr alle Kosten, die dadurch entstehen, dass Dritte ein Urheberrecht und/oder ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen die TOPP KOPIE GmbH geltend machen. b) Der Vergütungsanspruch für den Gesamtauftrag bleibt bestehen, wenn durch die Geltendmachung von Rechten Dritter der Auftrag nicht zu Ende geführt wird. Die Abrechnung erfolgt, wenn die Durchführung des Auftrages wegen Maßnahmen Dritter und/oder einer Anweisung des Auftraggebers mehr als 14 Tage ausgesetzt wird.
8.Allgemeine Bedingungen
a) Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung dieser Auftragsbedingungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Auftragsvergabe -bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. b) Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Punkte der Geschäftsbedingungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichende anderweitige Regelung zu ersetzen. c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. d) Diese Geschäftsbedingungen gelten für diesen Abschluss und für alle künftigen Geschäfte.
Stand: Jan 2021
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